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Abfälle
im Krankenhaus müssen aus Entsorgungs- und hygienischer Sicht betrachtet werden
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Umwelt und Krankenhaus Consulting

Ronald Hackelberg

Emil-Figge-Str. 80, 44227 Dortmund

Tel. 0231 / 9742-7740- Fax 0231 / 9742-7749

eMail: ronald.hackelberg@ukc-umweltundkrankenhaus.de

 

 

Im Krankenhaus werden unterschiedliche Abfallarten unterschieden:

A - Abfall

Hausmüllähnliche Abfälle, DSD-Abfälle (Kunststoffe, Verpackungen), Glas, Papier und Kartonage

B - Abfall

Krankenhausspezifischer Abfall

C - Abfall

Infektiöser Abfall nach § 10a Bundesseuchengesetz

D - Abfall

Überwachungsbedürftiger Abfall, Fotochemikalien

E - Abfall

Ethischer Abfall, Körperteile, Gewebereste

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Kostenminimierung durch Abfallmanagement im Krankenhaus

Kostenminimierung durch Abfallmanagement im Krankenhaus

Vorgehensweise und Problembereiche beim Aufbau der Entsorgungslogistik

von

Ronald Hackelberg

 

Am Beispiel eines Krankenhauses mit 254 Betten kann gezeigt werden, daß durch eine sinnvolle Abfallentsorgung erhebliche Kosten eingespart werden können. Bedingt durch die Gesundheitspolitik, welche die Krankenhäuser unter enormen Druck setzt, ist das Umsetzen von Einsparungspotentialen ein aktuelles Thema. Im vorliegenden Fallbeispiel wurde ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt, welches nicht nur den gesetzlichen Ansprüchen genügt, sondern gleichzeitig ein Planungsinstrument darstellt, um eine weitreichende und umweltfreundliche Abfalllogistik aufzubauen. Dies ist umso wichtiger, da Krankenhäuser nach § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG Besitzer von Abfällen sind und damit einer Verwertungspflicht unterliegen. In der Praxis bedeutet die Verwertungspflicht, daß Abfälle nach § 5 Abs. 2 KrW-/AbfG getrennt zu halten und zu behandeln sind.

 

Einführung

Nicht nur im häuslichen Bereich ist die Entsorgung von Abfällen zu einem Problem geworden. Krankenhäuser sind mit 1,2 Mio. t Abfall/a der fünftgrößte Müllproduzent in der BRD, wobei 90% des Abfalls hausmüllähnlichen Charakter haben. Hinzu kommen die sogenannten krankenhausspezifischen Abfälle, wie zum Beispiel infektiöser Müll, Spritzen, Kanülen, Blut, Laborroutinematerialien, Zytostatikareste oder Körperteile und Organabfälle. Diese erfordern sowohl aus hygiene-, als auch arbeitsrechtlichen Gründen eine besondere Sorgfalt bei der Entsorgung. Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Aspekt. Die Schonung der Umwelt und ihrer Ressourcen hat in der jüngeren Vergangenheit wesentlich an Bedeutung gewonnen. Für die Krankenhäuser bedeutet dies eine Zunahme der Verantwortung sowie die Übernahme einer Vorbildfunktion, vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß die Häufigkeit von Allergien und anderen Umwelterkrankungen immer mehr zunimmt. Um die steigenden Umweltbelastungen in den Griff zu bekommen, hat der Gesetzesgeber eine Fülle von Gesetzen, Technischen Anleitungen und Verordnungen erlassen. Ob dem Umweltschutz hier in jedem Fall gedient ist, bleibt abzuwarten. Der Erfolg ist immer noch abhängig von der Bereitschaft, Umweltschutz aktiv zu gestalten und zu praktizieren. Ein großes Hemmnis bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen ist der ökonomische Faktor. Dieser gewinnt gerade durch die Budgetdeckelung und dem Stabilisierungsgesetz zusätzliche Bedeutung. Trotzdem hat sich gezeigt, daß es eine gemeinsame Klammer zwischen Ökonomie und Ökologie gibt. Es gilt als erwiesen, daß durch sinnvolle Umweltschutzmaßnahmen, z.B. eine Separierung von Wertstoffen, erhebliche Kosten bei der Entsorgung eingespart werden können. Dies gilt auch für Maßnahmen im Energie- und Abwasserbereich. Das vordergründige Argument der hohen Umweltschutzkosten bei der Durchführung von Maßnahmen wird durch die damit verbundene Kostenersparnis relativiert.

Müll im Krankenhaus ist erst zu einem Problem geworden, seit ein gesteigertes Umweltbewußtsein und eine verschärfte Umweltgesetzgebung den verantwortlichen Leitungen der Krankenhäuser und deren Trägern Handlungszwang auferlegt. Forciert wird der Handlungszwang durch die immer noch steigenden Abfallmengen und Entsorgungskosten.

 

Grundlagen der Abfallwirtschaft im Krankenhaus

Für die Regelung der Abfallentsorgung in den Krankenhäusern hat die Einteilung der Abfälle nach dem LAGA-Merkblat (Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes) Bedeutung, da hier, abgesehen von spezialrechtlichen Regelungen (z.B. für radioaktive Abfälle), die Abfälle unter aktuellen infektionspräventiven und umwelthygienischen Kriterien systematisch gruppiert werden. Danach lassen sich die Abfälle, ungeachtet der zusätzlichen Anforderungen, die sich aus der Abfallverwertung ergeben, in folgende Gruppen einteilen:

Abfallgruppe A

Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver und umwelthygienischer Sicht keine besonderen Anforderungen zu stellen sind. Es handelt sich hierbei um Hausmüll (Papier, Glas, Kunststoffabfälle), hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Verpackungen, Kartonagen), Küchen- und Kantinenabfälle sowie desinfizierte Abfälle der Gruppe C. Der Anteil der Abfallgruppe A am Gesamtaufkommen beträgt ca. 60%. Hiervon entfallen auf die Papier- und Kartonagefraktion 33%, Glas (hauptsächlich Weißglas) 12% und Kunststoffe (DSD-Müll) ca. 5%.

Abfallgruppe B

Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht innerhalb des Krankenhauses besondere Anforderungen zu stellen sind. Es handelt sich hierbei um mit Blut, Sekreten und Exkrementen behaftete Abfälle wie Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln und Einwegartikel einschließlich Spritzen, Kanülen und Skalpelle.

Diese spitzen oder scharfen Gegenstände müssen getrennt in durchstichsicheren Behältern gesammelt werden. Der Anteil der Abfallgruppe B beträgt ca. 30%. Die Abfälle werden außerhalb des Krankenhauses als Hausmüll gemeinsam mit den restlichen A-Abfällen entsorgt.

Abfallgruppe C

Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht innerhalb und außerhalb des Krankenhauses besondere Anforderungen zu stellen sind. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Abfälle, die aufgrund von § 10a BSeuchG gemeldet und behandelt werden müssen. Bei sehr strenger Auslegung des LAGA-Merkblattes ist nur der Abfall infektiös, der gleichzeitig auch als Übertragungsweg anzusehen ist, d.h. Zeitschriften eines infektiösen Patienten sind nicht unbedingt infektiös und können als A-Abfall entsorgt werden. Dies gilt auch für autoklavierte C-Abfälle (zugelassen ist nur die Dampfsterilisation). Der Anteil und die Gefahr der C-Abfälle wird oft überschätzt, vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß es völlig unklar ist, wieviel infektiöse Abfälle unbewußt von erkrankten Menschen in die Umwelt gelangen. Immerhin befinden sich nur ca. 10% der Kranken in stationärer Behandlung. Der Anteil der C-Abfälle beträgt ca. 3%.

Abfallgruppe D

Abfälle, an deren Entsorgung aus umwelthygienischer Sicht innerhalb und außerhalb des Krankenhauses besondere Anforderungen zu stellen sind (besonders überwachungsbedürftige Abfälle sowie Altmedikamente und Zytostatikareste). Bei den besonders über-wachungsbedürftigen Abfällen handelt es sich um Laborabfälle, Lösemittel (Xylol, Benzol, Toluol) und andere Chemikalienreste, Abfälle aus Röntgenabteilungen, Nicht-Eisen-metallhaltige Abfälle, Mineralöle und synthetische Öle, Batterien und Akkus sowie Reste von Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Der Anteil der D-Abfälle beträgt ca. 7%.

Abfallgruppe E

Medizinische Abfälle, an deren Entsorgung nur aus ethischer Sicht zusätzliche Anforderungen zu stellen sind. Es handelt sich hierbei um Körperteile und Organabfälle, einschließlich gefüllter Blutbeutel und Blutkonserven.

 

Bei den Abfallgruppen A und D muß immer überlegt werden, inwieweit die einzelnen Stoffgruppen vermieden oder einer Verwertung zugeführt werden können. Eine Verwertung bei den Abfallgruppen B, C und E ist ausgeschlossen.

 

Abfallwirtschaftskonzepte unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Im Rahmen eines Projektes wurde für das Beispielkrankenhaus ein Abfallwirtschaftskonzept erstellt. Abfallwirtschaftskonzepte werden auch nach dem neuen KrW-/AbfG alle 5 Jahre vom Gesetzgeber gefordert, wenn mehr als 2000 kg/a besonders überwachungsbedürftige bzw. 2000 kg/a überwachungsbedürftige Abfälle pro Abfallschlüssel anfallen. Diese Mengen werden in Krankenhäusern allein durch den Anteil von Fixier- und Entwicklerbädern erreicht.

Inhaltlich besteht das Abfallwirtschaftskonzept aus Angaben zur Abfallart, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle. Desweiteren muß die Entsorgungssicherheit für mindestens 5 Jahre gewährleistet sein. Der Entsorgungsnachweis geschieht entweder durch die behördliche Nachweisnummer oder durch eine entsprechende Absichtserklärung des jeweiligen Entsorgers. Das neue Gesetz unterscheidet ab Oktober 1996 nur noch zwischen Abfällen zur Verwertung oder zur Beseitigung. Diese Definition bezieht sich sowohl auf die überwachungsbedürftigen als auch auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Als oberstes Prinzip beim neuen KrW-/AbfG gilt die Vermeidung von Abfällen. Erst dann folgt die Verwertung (stoffliche oder energetische Verwertung) und die Beseitigung von Abfällen. Grundsätzlich muß jede Abfallart auf Verwertungsmöglichkeiten überprüft werden. Der jeweilige Entsorgungsweg, ob bereits praktiziert oder geplant, muß im Abfallwirtschaftskonzept angegeben werden. Das Abfallwirtschaftskonzept ist 5 Jahre gültig und kann von der Behörde eingesehen werden. Es dient gleichzeitig als betriebsplanerisches Instrument, da es Informationen gibt über Abfallströme, Entsorgungskosten sowie Risiken und Schwachstellen bei der Entsorgung von Abfällen. Das Abfallwirtschaftskonzept wird jährlich durch die Abfallbilanz fortgeschrieben. Die Abfallbilanz muß der Behörde vorgelegt werden.

Weitere Gesichtspunkte beim KrW-/AbfG sind die Produkthaftung und die Bestellungspflicht von Umweltbeauftragten, die nach der neuen Gesetzeslage in Anlehnung an das BImmSchG besondere Anforderungen erfüllen müssen. Hinzu kommt das Ausschlußrecht durch die entsorgungspflichtigen Kommunen, d.h. der Abfallerzeuger ist bis zum Schluß in der Verantwortung. Auf weitere Einzelheiten des KrW-/AbfG soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

 

Methoden und Vorgehensweisen

Um ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen, ist eine genaue Ist-Analyse durchzuführen. Bei Erhebung der Datengrundlage werden die Abfallarten, Mengen, Entsorgungswege und Verwertung, Entsorgungssicherheiten der Beförderer, Entsorger und Verwerter sowie die Entsorgungskosten festgestellt. Diese Daten geben ein genaues Bild der anfallenden typischen Stoffgruppen und Stoffströme, welche nach den oben genannten Abfallgruppen klassifiziert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Erstellung des Konzeptes ist die Orts- und Betriebsbegehung. Hierbei werden mittels einer Checkliste weitere wichtige Informationen zusammengetragen, wie z.B. über die Entsorgungslogistik beim Hol- und Bringedienst, Raumverhältnisse der Pflegearbeits- und Dienstzimmer und Kapazitäten des Betriebs- und Wirtschaftshofes. Desweiteren erfolgt eine stichprobenartige Wägung der anfallenden Abfallmengen, um festzustellen, ob das untersuchte Krankenhaus im statistischen Mittel vergleichbarer Krankenhäuser liegt. Diese Information erleichtert eine spätere Kostenanalyse, vor allem, wenn neue Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten geplant werden. Aus der sich anschließenden Schwachstellenanalyse ergeben sich Verbesserungsvorschläge, die im Abfallwirtschaftskonzept miteinbezogen werden. Sollen konkrete Maßnahmen zur Abfallentsorgung, wie z.B. Einführung einer Wertstofftrennung (Separierung), durchgeführt werden, so ist die Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter unbedingt erforderlich. Dies geschieht sinnvollerweise durch eine vorbereitende Fragebogenaktion mit anschließender Schulungsmaßnahme. Die Beteiligung der Mitarbeiter muß sehr frühzeitig erfolgen, damit von vornherein durch Motivation eventuelle Widerstände gegen die Einführung neuer Arbeitsbedingungen überwunden werden können. Weitere wichtige Maßnahmen, welche bedacht sein müssen, ist die rechtzeitige Bestellung der entsprechenden Abfallsammelsysteme sowie der Großcontainer. Um die hier beschriebene Vorgehensweise zur Erstellung und Umsetzung eines Abfallwirtschaftskonzeptes durchzuführen, sollte ein detaillierter Zeitplan (Projektmanagement) erstellt werden.

 

Aus dem beschriebenen Arbeitsablauf ergibt sich die Feststellung, daß das Abfallwirtschaftskonzept nicht nur den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen erfüllen muß, sondern auch ein wichtiges planerisches Instrument zum Aufbau einer sinnvollen Abfalllogistik darstellt.

 

 

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