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Ökologie
im Krankenhaus
ist ein wichtiges Thema
im Organisationsablauf von Kliniken.
 

Umwelt und Krankenhaus Consulting

Ronald Hackelberg

Emil-Figge-Str. 80, 44227 Dortmund

Tel. 0231 / 9742-7740- Fax 0231 / 9742-7749

eMail: ronald.hackelberg@ukc-umweltundkrankenhaus.de

Der folgende Beitrag gibt einen umfangreichen Einblick in das Thema “Krankenhausökologie”

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Horst Pomp / Ronald Hackelberg

Horst Pomp / Ronald Hackelberg

Ökologie im Krankenhaus

1 Einleitung

1.1 Notwendigkeit der Ökologie im Krankenhaus

2 Ökologie als Managementaufgabe

2.1 Umweltschutz und Qualitätssicherung als integrierte Systeme

2.2 Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung / ISO 14001 ff.

2.3 Vernetzung zur ISO 9000 ff.

2.4 Mitarbeiterschulungen

3 Aspekte zu umweltrelevanten Gesetzen am Beispiel der Abwasserproblematik

4 Erfahrungen mit Umweltschutzprojekten im Krankenhaus

4.1 Medizin und Ökologie - kein Widerspruch

5 Perspektiven des Umweltschutzes im Krankenhaus

5.1 Der Krankenhausökologe und sein Arbeitsfeld

5.2 Ausbildungs- und Organisationsstrukturen der Krankenhausökologie

6 Resümee

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1 Einleitung

1.1 Notwendigkeit der Ökologie im Krankenhaus

Krankenhäuser haben in erster Linie die gesellschaftliche Aufgabe, der Heilung und Gesundheitsvorsorge zu dienen. Wird die viel propagierte Gesundheitsprophylaxe ernst genommen, erwächst gerade daraus eine besondere Verantwortung im Bereich des Umweltschutzes für die Krankenhäuser. Sie müssen daher die Vorreiter auf diesem Gebiet sein. Bei der medizinischen Versorgung sind die Belastungen der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft so gering wie möglich zu halten. Bemüht das Krankenhaus sich nicht intensiv darum, so trägt es zur Morbidität der Bevölkerung bei und konterkariert ihre Aufgabe der Vorsorge und Heilung zu dienen.

Selbstverständlich treten bei der Versorgung von über 12 Millionen Patienten pro Jahr Umweltbelastungen auf. Als Großhaushalt mit einem Umsatz von über 100 Milliarden DM und mehr als 1 Million Beschäftigten verbrauchen die Kliniken Rohstoffe, Energie und Wasser. Sie produzieren Haushalts- und Gewerbeabfälle und sind als Chemie- und Pharmaziebetrieb für ihren Sondermüll verantwortlich.

Daher ist das Krankenhaus gefordert, bei der Konstruktion umweltverträglicher Produkte, vom Einkauf bis zur Entsorgung, in Partnerschaft mit Herstellern, Händlern,Transporteuren, Entsorgern und Verwertern neue Konzepte zu entwickeln und damit Umweltbelastungen zu verringern sowie Gesundheitsrisiken entgegenzutreten. Hier gilt es vernetzt zu denken und zu handeln.

Der folgende Beitrag kann nur in Kurzfassung Einblick in schon vorhandene gesetzliche Vorgaben sowie Qualitätssicherungs- und Kontrollsysteme verschaffen. Die wenigen Beispiele aus der Fülle der durchgeführten Projekte im Krankenhaus sollen Anregungen für die Krankenhaustätigen sein, dieses für das Bestehen der Menschheit unabdingbar notwendige existenzielle Aufgabengebiet des Umweltschutzes im Krankenhaus als deren persönliche Herausforderung aufzunehmen.

2 Ökologie als Managementaufgabe

2.1 Umweltschutz und Qualitätssicherung als integrierte Systeme

Umweltrelevante Stoffe und Arbeitsabläufe stellen ein nicht unbeträchtliches Problempotential im Krankenhaus dar. Dabei spielen nicht nur rechtliche Aspekte, zum Beispiel die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen im Entsorgungs- oder Arbeitsschutzbereich, sondern auch ökonomische Gesichtspunkte eine Rolle. Gerade die Entwicklung von Abfall- und Abwassergebühren oder der Energieverbrauch durch Heizungs- und Lüftungsanlagen belasten die immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen der Krankenhäuser zusätzlich. Die freiwillige Durchführung einer umfassenden Umweltprüfung nach der EG-Öko-Audit-Verordnung bietet die Chance, alle relevanten Zusammenhänge im Krankenhaus zu erheben, zu bewerten und die notwendigen Maßnahmen anzugehen.

Im Zuge der umfassenden Datenerhebung und Bewertung der Umweltsituation kann parallel der Qualitätsstandard des Krankenhauses überprüft werden. Mit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes vom 1.1.1989 wurde die Qualitätssicherung als unverzichtbarer Bestandteil der ärztlichen Versorgung rechtsbindend festgelegt. Krankenhäuser sind demnach verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Maßnahmen sind auf die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse zu erstrecken. Sie sind so zu gestalten, daß vergleichende Prüfungen ermöglicht werden. Bisher wurde dieser gesetzliche Auftrag nur unzureichend erfüllt, da die meisten Krankenhäuser mit dem Begriff der Qualitätssicherung oder des Qualitätsmanangements überfordert sind. Es fehlen zum Teil die entsprechenden krankenhausspezifischen Definitionen, Leitfäden, Qualitätskriterien und Indikatoren. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, daß Qualität im Krankenhaus eine Summe von zahlreichen Einzelleistungen ist. Die Behandlung eines Patienten ist eine Prozeßkette von Teilprozessen. Das schwächste Glied dieser Kette bestimmt die Gesamtqualität.

Bezugnehmend auf die oben stehenden Aspekte des Umweltschutzes soll der Faktor Umwelt ebenfalls als Glied in dieser Qualitätskette angesehen werden, obwohl der Umweltschutz nicht primärer Geschäftszweck eines Krankenhauses ist. Es bestehen jedoch sowohl gesetzliche als auch gesellschaftliche Forderungen, die ein Umweltmanagement im Krankenhaus rechtfertigen. Die Zusammenführung von zwei unterschiedlichen Managementsystemen in ein gemeinsames, umfassendes System bedeutet daher eine wesentliche Arbeitserleichterung für alle Mitarbeiter, bessere Qualitätskontrollen bei der Patientenversorgung, optimale Organisation und weniger Verwaltungsaufwand, Rechtssicherheiten sowie das Aufzeigen von Kosteneinsparpotentialen.

2.2 Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung / ISO 14001 ff.

Mit der Novellierung der EG-Öko-Audit-Verordnung 1998 sind in Zukunft auch Dienstleistungsbranchen in der Lage, sich an dem Gemeinschaftssystem zur Einrichtung eines Umweltmanagementsystems zu beteiligen. Die Krankenhäuser werden bei der Erweiterung der zugelassenen NACE-Codes ausdrücklich erwähnt und aufgenommen. Die Integration des Umweltschutzes in unternehmerisches Handeln ist für die Krankenhäuser aus folgenden Gründen wichtig:

Erkennen der Einsparungspotentiale

Eine vollständige Umweltprüfung ermöglicht eine Gesamtbilanz und zeigt auf, an welchen Stellen durch Material- und Energiesparmaßnahmen eine Verringerung der Umweltbelastung durch den Betrieb eines Krankenhauses am wirkungsvollsten erreicht werden kann.

Verminderung des Risikos von Stör- und Unfällen

Krankenhausbereiche mit erhöhtem Umwelt- und Unfallrisiko sind insbesondere Laboratorien (Umgang mit Chemikalien und Mikroorganismen betreffend Abfälle, Abwasser und Abluft), die medizinische Technik (radioaktive Materialien) oder die Wirtschaftsbetriebe (Küche, Wäscherei, Technik).

Verminderung von Haftungsrisiken

Kann ein Unfall nicht vermieden werden, so kann bei vorhandenem Umweltmanagementsystem durch die vorgesehene Dokumentation die eingehaltene Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden. Durch die Umweltprüfung und Umweltbetriebsprüfungen werden die Entscheidungsträger über die "Situation vor Ort" informiert. Sie können im Krankenhaus bestehende Regelungsdefizite erkennen und Rückmeldungen erhalten, ob Vorschriften und Dienstanweisungen praktikabel sind und ausgeführt werden.

Gewährleisten der Rechtssicherheit

Ein Krankenhaus kann durch seinen Normalbetrieb (Abfallentsorgung, Umgang mit Chemikalien, Radionukliden etc.) in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Die Durchführung von regelmäßigen Umweltbetriebsprüfungen senkt dieses Risiko. Gegenüber Behörden sind durch die damit geschaffene Datengrundlage eventuell geforderte Nachweise über einen ordnungsgemäßen Betrieb rasch zu erbringen.

Mitarbeitermotivation

Ein Umweltaudit trägt zur Herausbildung einer Gemeinschaftsidentität der Mitarbeiter bei. Die Identifikation mit dem Betrieb bietet auch einem Krankenhaus viele Vorteile, wie zum Beispiel eine vergleichsweise niedrige Fluktuationsrate beim Pflegepersonal.

Die hier dargestellten Vorteile eines Krankenhauses bei der Durchführung zum Öko-Audit sind nur ein Auszug. Die Aufgabe der Krankenhäuser besteht darin, für die Gesundheit von Menschen zu sorgen. Es wäre deshalb ein Widerspruch, wenn sich nicht gerade Kliniken um eine besonders umsichtige, vorbildlich umweltgerechte Betriebsführung bemühen würden. Die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach der Öko-Audit-Verordnung oder der ISO 14.001 ff. ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Hierbei spielt es zunächst keine Rolle, ob eine Validierung nach Öko-Audit-Verordnung oder eine Zertifizierung nach ISO 14.001 ff. angestrebt wird. Beide Vorgehensweisen haben ihre Berechtigungen, wobei festzuhalten ist, daß der Einstieg nach ISO 14.001 ff. mittlerweile als Schritt zum Öko-Audit anerkannt ist.

2.3 Vernetzung zur ISO 9000 ff.

Ein Krankenhaus definierte noch vor einigen Jahren seine Rolle über die medizinische Leistung, Beherbergung und die Ausbildung von medizinischen und pflegenden Berufszweigen. Durch veränderte Rahmenbedingungen kamen weitere Funktionen hinzu.

So übernahm das Krankenhaus zahlreiche ambulante Leistungen, Sozialbetreuung und -beratung sowie Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung

(z.B. Diabetesschulungen, Schwangerschaftsgymnastik, Rehabilation vor Ort). Das erweiterte Angebotsspektrum erfordert einen erhöhten Kommunikations- und Informationsbedarf sowie zahlreiche Koordinationsmechanismen. Für Klinikleitungen bedeutet dies eine Veränderung der Führungsstrukturen vom Verwalten hin zum Managen. Die erweiterten Organisationsstrukturen müssen so abgestimmt sein, daß die Qualität im Rahmen der Patientenversorgung gesichert bleibt.

Ein Mittel zur Qualitätssicherung ist die Einführung eines Qualitätsmanagements nach ISO 9000 ff.. Es ist jedoch unsinnig, mehrere unterschiedliche Managementsysteme in einem Betrieb zu installieren, da der hohe Verwaltungsaufwand von den Mitarbeitern in der Regel nicht akzeptiert wird und auch nicht sinnvoll ist.

Krankenhäuser sollten daher die Möglichkeiten überprüfen, in welchem Rahmen sie das Umwelt- und Qualitätsmanagement miteinander vernetzen können. Das Aufzeigen von Gemeinsamkeiten zwischen den Systemen und die praktische Umsetzung verbessert die interne Organisationsstruktur. Man kann dies auch als einen Prozeß der "kontinuierlichen Verbesserung" begreifen, als eine gemeinsame Klammer, die Umweltschutz und Qualitätssicherung umfaßt.

2.4 Mitarbeiterschulungen

Die Einführung von neuen Managementsystemen erfordert zum Teil eine Umstrukturierung der Betriebsführung, Verwaltung und Organisation sowie der Betriebsabläufe. Diese grundsätzlichen Veränderungen setzen die Akzeptanz aller Mitarbeiter voraus. Dies geschieht durch die effektive Weitergabe und Umsetzung bereits vorhandener und neu erworbener Wissenspotentiale. Mitarbeiterschulungen erhöhen die fachliche Qualifikation, motivieren und sind hilfreich beim Abbau von "Kastendenken". Im Rahmen einer Verwaltungsumstrukturierung sollten die Krankenhäuser Strategien und Materialien entwickeln, welche die Umwelt- und Qualitätsinformationen des Krankenhausbereiches in verständlicher Sprache aufbereiten und den unterschiedlichen Arbeitsgruppen zur Verfügung stellen. Die Schulungen und die Betreuung von Arbeitsgruppen sind die wichtigsten Mittel, um die oben erläuterten Veränderungen im Krankenhausmanagement in die Realität umzusetzen.

3 Aspekte zu umweltrelevanten Gesetzen am Beispiel der Abwasserproblematik

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wie auch das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) verfolgen im wesentlichen zwei Ziele. Der Gesetzgeber will zum ersten den Eintrag gefährlicher Stoffe in das Wasser vermeiden und schreibt deshalb eine Reinigung von Abwasserströmen nach dem Stand der Technik vor. Zum zweiten ist jeder Bürger und jeder Betrieb angehalten, Wasser sparsam zu verwenden, d.h. jeder Betrieb muß eine möglichst wassersparende Verfahrensweise für die Produktion und die Durchführung seiner Unternehmung oder Aufgaben einsetzen.

Die Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift (Rahmen-AbwasserVwV) enthält für Abwasser bestimmter Herkunft Grenzwerte, die bei der Einleitung einzuhalten sind. Diese Grenzwerte sind in entsprechenden Anhängen verzeichnet. Für den Herkunftsbereich Krankenhaus existiert ein solcher Anhang zur Rahmen-AbwasserVwV nicht. Wohl aber existieren Anhänge der Rahmen-AbwasserVwV für Abwasserteilströme, die in Krankenhäusern anfallen. Dort sind Einleitgrenzwerte für die Bereiche Wasseraufbereitung und Wäscherei (Entwurf) sowie für Abwässer aus fotografischen Prozessen und der Zahnbehandlung wie auch für mineralölhaltiges Abwasser niedergelegt. Mit diesen Teilströmen sind besondere rechtliche und technische Auflagen verbunden, die vom Krankenhausträger einzuhalten sind.

In Krankenhäusern kommen jedoch auch abwasserbelastende Stoffe wie Desinfektionsmittel, Laborchemikalien und Medikamente, insbesondere Zytostatika und Diagnostika zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte "Gefährliche Stoffe", da sie eine giftige, erbgutverändernde, fruchtschädigende oder krebserzeugende Wirkung haben können. Die Verwendung von cyanidhaltigen Chemikalien bei der Hämoglobinbestimmung oder jodhaltige Diagnostika in der Computertomographie erhöhen u.a. die AOX-Werte und erschweren den Abbau in den öffentlichen Kläranlagen. Eine genaue Analyse der krankenhausspezifischen Abwasserströme und die Kenntnis der Schadstoffrachten ist daher eine dringende Forderung.

Im Krankenhaus werden wassergefährdende Stoffe gelagert und es wird mit ihnen hantiert. Deshalb gilt für Krankenhäuser auch die Verordnung für Anlagen zum Umgang (Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln) mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19g des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Das Krankenhaus wurde bisher als Abwasserproduzent kaum beachtet, rückt aber im Laufe der letzten Jahre stets mehr ins Blickfeld. Bislang wurden Anforderungen an das Einleiten von Abwasser (z.B. 95%ige Amalgamabscheidung, regelmäßige Anlagenprüfung, Grenzwerte für bestimmte Abwasserinhaltsstoffe etc.) mittels Verwaltungsvorschriften geregelt, d.h. für den Krankenhausträger wurden die in den Anhängen formulierten Anforderungen erst durch einen Verwaltungsakt bindend.

Durch die Verabschiedung der Abwasserverordnung vom 21. März 1997 muß der Abwasserproduzent, d.h. der Krankenhausträger nunmehr eigenverantwortlich die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser einhalten, ohne daß eine Behörde vorher explizit Vorgaben anordnet. Ein großer Teil der Krankenhausträger wird nun mit einer neuen Rechtslage konfrontiert und muß eigenverantwortlich die Defizite im Abwasserbereich erkennen und weitestgehend abstellen. Dies hat eine große Rechtsunsicherheit zur Folge.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß der personenbezogene Wasserverbrauch in Krankenhäusern wesentlich höher ist als in privaten Haushalten, welcher mit durchschnittlich 150 l / Person und Tag angenommen wird. Nach einer Untersuchung an der Universitätsklinik Freiburg beträgt der durchschnittliche Wasserverbrauch im normalen Pflegebereich bis zu 500 l / Bett und Tag. Dieser Verbrauch erhöht sich um ca. 300 l / Bett und Tag, wenn abwasserintensive Bereiche wie z.B. klinikeigene Küchen oder Wäschereien hinzugerechnet werden. In der Literatur findet man einen weites Spektrum an spezifischen Wasserverbräuchen, die von 300 l pro Tag und Bett bis 900 l pro Tag und Bett reichen. Diese große Spannweite kommt durch unterschiedliche Versorgungsstufen und medizinische Ausstattungen der Krankenhäuser zustande. Die Verbrauchszahlen geben aber auch einen Hinweis auf vorhandene Einsparpotentiale.

Zahlreiche Gespräche mit Verwaltungsdirektoren und technischen Leitern von Krankenhäusern haben gezeigt, daß die gesetzlichen Auflagen im Bereich der Abwasserproblematik wegen Zeit- und Personalengpässen sowie wegen der angespannten finanziellen Situation im Gesundheitswesen nicht angegangen werden können. Oft ist auch das Problembewußtsein nicht vorhanden. Die Einarbeitungsphase erscheint dem zuständigen Personal aufgrund der Fülle gesetzlicher Vorgaben und technischer Regeln schier unüberwindlich, mit der Folge, daß wichtige Aufgaben in diesem Bereich nicht wahrgenommen werden.

4 Erfahrungen mit Umweltschutzprojekten im Krankenhaus

4.1 Medizin und Ökologie - kein Widerspruch

Bei dem Vorhaben, Ökologie in das Krankenhaus als eine unabdingbare Voraussetzung einzuführen, werden als Hinderung ökonomische und hygienische Gründe angeführt.

Eine Vielzahl von Schriften, die u.a. im Literaturverzeichnis angegeben sind, beinhalten Checklisten und Maßnahmenkataloge zur Bewältigung dieser Aufgaben. Wie daraus zu erkennen ist, kommt es auf vielen Arbeitsfeldern nicht zu einem Gegensatz.

Es ist wesentlich, zunächst ökonomisch-ökologisch relevante Gebiete zu bearbeiten, u.a. Energieverbrauch oder Produkt- und Verpackungsverbräuche in den Bereichen Küche, Labor, OP, Pflege und Wäsche. Bei dem Vorgehen ist zu unterscheiden zwischen Optimierungen, die erreicht werden durch Verhaltens- und Handlungsänderungen und Vorhaben, die unausweichlich per Gesetz vorgeschrieben sind, um gesundheitliche oder betriebs- und volkswirtschaftliche Schäden abzuwenden. Viele Maßnahmen zum Umweltschutz im Krankenhaus setzen langfristig finanzielle Mittel frei oder amortisieren sich kurzfristig sogar innerhalb eines Jahres. Ein Großteil der zunächst kostenintensiven Maßnahmen sind durch Einsparungen zu finanzieren, wenn die Betriebsleitung den Umweltschutz zur Leitlinie erhebt.

Hygienische Argumentationen gegen ökologische Maßnahmen verlieren auf manchen Gebieten ihre Gültigkeit, wenn sie einer naturwissenschaftlichen Prüfung und Begründung unterzogen werden. So kann z.B. auf dem Gebiet der Flächendesinfektion Umwelt, Patient und Personal entlastet werden, wenn durch ein strenges, überprüfbares System Desinfektionsmittel nur dort eingesetzt werden, wo es unbedingt notwendig ist.

So sind z.B. Krankenhausflure und Patientenzimmer nur von Infektionsstationen routinemäßig zu desinfizieren. Dasgleiche gilt für medizinische Apparaturen und sanitäre Armaturen.

Auch ist der zunehmende Verbrauch von Einwegmaterialien auf seine hygienische Relevanz zu überprüfen. In vielen Fällen können Einwegprodukte durch Mehrwegprodukte ersetzt werden. Sie erweisen sich als kostengünstiger, weil bei der Kostenkalkulation für Einwegprodukte häufig die Entsorgungskosten vergessen werden. Dies betrifft vor allem voluminöse oder mit Flüssigkeit gefüllte Einwegprodukte, wie z.B. Absaugungssysteme. So werden bei der Verwendung von Mehrweg-Thoraxdrainagen pro Anwendung über 30,- DM eingespart und das Müllaufkommen wird erheblich reduziert. Bei einem Verzicht auf Einweg-Instrumentarien in der Minimal-Invasiven Chirurgie, beispielsweise bei der laparoskopischen Cholecystektomie, ergibt sich eine Kostenersparnis von über 1.000,- DM pro Eingriff.

Bei der Wiederaufbereitung und Resterilisation von Einwegartikeln ist zu unterscheiden zwischen Teilen nicht benutzter unsteril gewordener Einmalartikel (z.B. Führungsdrähte von Kathetersystemen, fälschlich geöffnete Verpackungen) ganzer Einwegsysteme oder Übersterilisieren eines sterilen Artikels, der über das Verfallsdatum gelagert wurde. Unter Wiederaufbereitung und Resterilisation gebrauchter Einmalprodukte versteht man Reinigung, Funktionsprüfung und Resterilisation wie bei einem Mehrwegprodukt nach einem validierten Verfahren. Es handelt sich nach dem Medizinproduktegesetz und Arzneimittelgesetz nicht nach einem "in Verkehr bringen eines Produktes", wenn dieses innerhalb der Krankenhauseinheit geschieht. Eine Vielzahl von Artikeln wie Spritzen für enterale Ernährung, Sauerstoffmasken, Beatmungstuben und Zubehör, Atemtrainer oder Pinzetten können so wiederverwendet werden.

Aus der unübersehbaren Fülle können hier nur einige Beispiele dargelegt werden. Es gibt bereits systematisch durchgeführte Klinik-Ökologieprojekte, wie das unter der Leitung von Prof. von Eiff, Zentrum für Krankhausmanagement der Universität Münster, und Herrn Jung, Pflegedienstleiter der Kerckhoff-Klinik, Bad Nauheim, im Anästhesie und OP-Bereich. Hier ist wegweisend unter anderem durch qualitätsgerechte Standardisierung von Produkten und Optimierung der Arbeitsabläufe in Kooperation mit einem Logistik-Dienstleister das Müllaufkommen um 60% (gemessen an der Anzahl von Müllsäcken/pro Tag) reduziert worden.

Zu ähnlichen Resultaten führte ein Umweltschutzprojekt im Stadtkrankenhaus Hanau,Institut für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin, Prof. Osswald, in Zusammenarbeit mit dem Ökom-Institut, Heidelberg. Deren weitere Intention ist es, die gemachten Erfahrungen und die dabei erreichten positiven ökologischen und ökonomischen Effekte auf andere Disziplinen im Hause zu übertragen und ein Umweltmanagementsystem einzurichten.

Dieses Ziel hat das Landeskrankenhaus Tulln in Niederösterreich als erstes in Europa erreicht. Im Dezember 1996 wurde ihr Umweltmanagementsystem nach der internationalen Norm DIN ISO 14.000 ff. zertifiziert. Auch hier wurde die Leistung durch Vermeidung und Verminderung von Energie und Material bei wirtschaftlichen Vorteilen erbracht. Es wurden dabei nicht nur die medizinischen Prozeße betrachtet, sondern u.a. auch der Krankenhausbau, Anlegen von Außenanlagen und Transportleistungen. Die Umweltaufgaben werden in Tulln als Prozeß begriffen und es wurden kurz- und langfristige Maßnahmenkataloge erarbeitet.

In der BRD wurde 1997 erstmalig als Pilotprojekt das Krankenhaus München-Perlach nach DIN ISO 14.000 ff. zertifiziert. Der Umweltbericht des Krankenhauses stellt die Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes dar und weist im Bereich der Entsorgung und Energie erhebliche Umweltentlastungen und finanzielle Einsparpotentiale auf.

Kliniken in Nordrhein-Westfalen führten unter Anleitung der Firma Uventus, Gladbeck, Umweltprüfungen durch, um sich nach der EG-Öko-Audit-Verordnung validieren zu lassen. Unterstützt wurde dieses Projekt durch das Landesministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie.

Auf Grund der in der Literatur bereits vorliegenden positiven ökologischen und ökonomischen Teilergebnissen kann nur dringend die Empfehlung ausgesprochen werden, daß jedes Haus für sich eine ökologische Auditierung anstrebt.

5 Perspektiven des Umweltschutzes im Krankenhaus

5.1 Der Krankenhausökologe und sein Aufgabenfeld

Zur Zeit orientiert sich das Berufsbild des Ökologiebeauftragten im Krankenhaus an die gesetzlich geforderten Fach- und Sachkundenachweise, die sich aus der 5. BImmSchV ableiten. Als Mindestanforderung sollte der Stelleninhaber die Voraussetzungen des Abfallbeauftragten erfüllen, der zwingend in den meisten Krankenhäusern vorgeschrieben ist, da mehr als 2.000 kg besonders überwachungsbedürftiger Abfälle pro Jahr anfallen. Zudem sollte die Voraussetzung einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in naturwissenschaftlichen Fächern vorhanden sein, verbunden mit einer Weiterbildung im Bereich Umwelt und Hygiene. Daneben sind Kenntnisse über technische Geräte, diagnostische und therapeutische Systeme sowie Pathophysiologie eine Voraussetzung.

Sinnvoll ist die Einrichtung einer hauptamtlichen Stabsstelle bei einer Bettenzahl von ungefähr 500 - daher müssen kleinere Häuser gemeinsam einen Umweltbeauftragten einstellen. Der Stelleninhaber ist verantwortlich für die Erstellung und Kontrolle der Aus- und Fortführung eines Umweltmanagements. Er ist ebenfalls zuständig für die Umsetzung der gesetzlichen Auflagen und Ansprechpartner für die Behörden. In einer Umweltkommission, die frei von allen Hierarchien und Funktionen übergreifend arbeitet, ist der Umweltbeauftragte das Bindeglied zwischen den einzelnen Disziplinen der Umweltkommission und der Geschäftsführung.

Außerdem gehören die Einführung umweltfreundlicher Verfahren, Geräte und Produkte in Kooperation oder Auseinandersetzung mit Herstellern mit zu seinem Aufgabengebiet. Wesentlich ist die Beratung und Motivation aller betrieblichen Leistungserbringer im Krankenhaus. Weitere Aufgaben liegen in der Organisation und Weiterentwicklung der Entsorgungslogistik. Hier müssen Vermeidungspotentiale dargelegt und umgesetzt werden. Desweiteren gehört die Erstellung und Kontrolle von Umweltschutzkonzepten, nach Prioritäten geordnet, dazu. Der Umweltbeauftragte wirkt auch mit bei der Bewertung des Umweltschutzes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten. Er erstellt die Jahresberichte über die Umsetzung von erarbeiteten Umweltschutzkonzepten und informiert die Geschäftsleitung. Die Förderung des Bewußtseins und Motivation aller Mitarbeiter für den Umweltschutz durch Information, Beratung und Schulung ist ebenfalls ein grundlegendes Arbeitsfeld.

5.2 Ausbildungs- und Organisationsstrukturen der Krankenhausökologie

Zur Zeit gibt es noch kein spezielles, fest gefügtes Ausbildungskonzept für den Krankenhausökologen. Weiterbildungsinstitute wie z.B. das Offenbacher Umweltinstitut bieten sporadisch Fortbildungsmaßnahmen an. Im Jahre 1996/97 wurde in Essen in Kooperation mit dem Bildungswerk der Wirtschaft, Essener Krankenhäuser und Krankenkassen eine Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Maßnahme sind in dem Buch "Ökologie im Krankenhaus - ein Gemeinschaftsprojekt" zusammengefaßt. Das Institut für Umwelttechnologie und Umweltanalytik (IUTA, Duisburg) führt zur Zeit ein Weiterbildungsprogramm für Naturwissenschaftler im Krankenhausbereich durch.

In den letzten Jahren haben sich Krankenhäuser in ökologischen Arbeitsgemeinschaften kommunal und regional zusammengeschlossen. So gibt es z.B. in Essen und im Bergischen Land Arbeitskreise, die sich mit dem Thema Umweltschutz im Krankenhaus auseinandersetzen. Darüber hinaus gibt es Landesarbeitskreise in allen Bundesländern, die entweder als selbständige Vereinigung oder angeschlossen an einer Landes-Krankenhausgesellschaft agieren. Hierin sind auch in manchen Ländern Mitglieder aus den Umwelt- oder Gesundheitsministerien und der Ärztekammer vertreten. Darüber hinaus besteht seit 1997 ein Arbeitsforum, indem die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft, Landes-Krankenhausgesellschaften und Vertreter der Länderarbeitskreise "Umweltschutz im Krankenhaus" vertreten sind. Hier werden z.B. projektbezogene, übergreifende Arbeiten zum Thema Hygiene und Ökologie, Versorgungseinrichtungen (Küche, Wäscherei, Labor) und Ausrichtung einer ökologischen Transportlogistik durchgeführt.

In der Zukunft gilt es, Strukturen zu etablieren, um Partnern der Ver- und Entsorgung Entscheidungs- und Handlungsrichtungen aufzuzeigen, die innerhalb der Krankenhäuser abgestimmt sind. Auch gilt es, im juristischen Bereich legislative und exekutive Maßnahmen mitzugestalten. Gegenwärtig gibt es nur das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene in Freiburg, welches wissenschaftlich schwerpunktmäßig die ökologischen Probleme der Kliniken bearbeitet. Hier ist es dringend geboten, mehr Forschungskapazitäten in Deutschland einzurichten.

6 Resümee

Die Ökologie im Gesundheitswesen und speziell im Krankenhaus befindet sich auf dem langen Marsch in und durch die Institutionen. Als Tätige in der Medizin sind wir geradezu verpflichtet, Vorreiterfunktion zu übernehmen, um die Umwelt zu schonen und damit die Gesundheit der Menschen zu dienen. Verlassen wir unsere abgesteckten Claims der Arbeitsfelder und denken und handeln in einer Vernetzung, um diese Erde lebenswert zu erhalten.

 

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